Themenfeld 7: Begutachtung und Betreuung von Dissertationen

Stand 2016

Die Sammlung sog. Guter fachlicher Praktiken (GfPs) enthält zu verschiedenen Themenfeldern Hinweise auf und Beispiele für einen angemessenen Umgang mit aus vor allem ethischer Perspektive relevanten Aspekten des hochschulpraktischen Alltags. Die GfPs sind als Orientierungshilfe zu verstehen, die explizit Spielräume im Umgang mit diesen Themenfeldern einräumen und die Freiheit in Forschung und Lehre in keiner Weise einschränken soll. Dementsprechend enthalten sie die im Rahmen eines „due process“ auf Verbandsebene entwickelte Zusammenstellung potentiell relevanter Sachverhalte und diesbezüglicher Handlungsalternativen und entfalten keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Die GfPs tragen der Vielfalt der Wege zur Promotion (z.B. „klassische Lehrstuhlkarriere“, Graduiertenkolleg, externe Promotion) bewusst Rechnung und verzichten ausdrücklich auf eine Wertung dieser unterschiedlichen Optionen. Jedem Verbandsmitglied wird allerdings empfohlen, die geplante Behandlung der jeweils als relevant erachteten Sachverhalte schriftlich zu dokumentieren und den potentiell Beteiligten oder Betroffenen möglichst frühzeitig zur Kenntnis zu bringen. Auf diese Weise sollen Planungssicherheit und Verlässlichkeit im persönlichen Umgang und damit letztlich die Effizienz der fachlichen Praxis maßgeblich erhöht werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn an einem Lehrstuhl/einer Fakultät parallel unterschiedliche Optionen zur Promotion genutzt werden oder wenn auf Fakultätsebene kein einheitliches Vorgehen erreicht werden kann. Gute wissenschaftliche Praxis lebt auch von ihrer kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung an neue Rahmenbedingungen. So kann die Vielfalt der Wege zur Promotion die Möglichkeit bieten, von anderen Zugangswegen zu lernen oder potentielle Probleme zu antizipieren und zu vermeiden.

Bei der Festlegung der Handlungsalternativen ist auf Kompatibilität mit dem Dienstrecht, den maßgeblichen Hochschulgesetzen der Länder sowie den relevanten Ordnungen der Hochschulen bzw. der Fakultäten zu achten. Ggf. ist zu prüfen, ob eine Änderung der relevanten Ordnungen angestrebt werden sollte. Ferner wird empfohlen, bei der Feststellung von Normenverstößen angemessene Schritte zur Ermöglichung von Sanktionsmechanismen einzuleiten.

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass auch akademische Organisationen wie der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder der Hochschulverband regelmäßig Stellungnahmen verabschieden, die zur Klärung spezifischer Fragen im Kontext der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten beitragen.


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