Themenfeld 8: Ausübung der Lehrtätigkeit & Betreuung von Studierenden

Stand 2014

Selbstverständlich unterliegen die meisten Verbandsmitglieder Deputatsverpflichtungen. Gleichzeitig ist aber klar, dass es zu Terminkonflikten kommen kann  die VHB-Pfingsttagung ist dafür ein gutes Beispiel. Ist es zulässig, wenn dann wissenschaftliche Mitarbeiter/innen die Lehraufgaben übernehmen? Welche anderweitigen Verpflichtungen möge dies rechtfertigen, welche nicht? Wie häufig ist so ein Konflikt pro Semester akzeptabel? Wie gehen wir mit Evaluationen um? Welche Betreuungsleistungen können Studierende von den Dozent/innen erwarten?

​​​​​​​-> Zum Text