Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfung

BWL als Basis für Wirtschaftsprüfung und Aufsichtsratstätigkeit sowie Corporate Governance

Hans-Joachim Böcking, Goethe-Universität Frankfurt/M.i

Die vom Vorstand des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) verabschiedeten Änderungsvorschläge der VHB-AG zur inhaltlichen Ausgestaltung für das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ im Wirtschaftsprüfungsexamen (WP-Examen) wurden am 1. Juni 2021 von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) in einer gemeinsamen Veröffentlichung zur Konkretisierung der Prüfungsgebiete im WP-Examen übernommen.ii Zugleich wurde mit der Verabschiedung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) vom 3. Juni 2021 vom Aufsichtsrat auch die Überwachung der „Qualität der Abschlussprüfung“ gefordert. Insoweit treten die Forschungsergebnisse der Betriebswirtschaftslehre in den Mittelpunkt.

Derzeit verfügen ca. 90 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am WP-Examen über einen betriebswirtschaftlichen oder sonstigen wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss. Ziel der VHB-AG war u. a. die Erarbeitung einer Prioritätenliste mit Studieninhalten/Lernzielen für angewandte BWL/VWL im Rahmen des WP-Examens gemäß der Prüfungsgebiete nach § 4 Abs. 3 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV). Ein weiterer expliziter Bezug zur Betriebswirtschaftslehre findet sich im „Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)“ (WPO). § 2 Abs. 1 WPO führt zum Inhalt der Tätigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern aus: „Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.“ Zum Inhalt der Tätigkeit von Aufsichtsräten sieht § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG (i. d. F. des FISG 2021) neuerdings auch die Beurteilung der „Qualität der Abschlussprüfung“ durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vor. Insoweit werden Erkenntnisse der BWL als zentraler Bestandteil sowohl der Abschlussprüfung als auch für die Überwachungstätigkeit im Aufsichtsrat gestärkt und markieren einen Eckpfeiler guter Corporate Governance. 

Der Bereich „methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung“ (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 WiPrPrüfV) gewinnt im Zuge aktueller Herausforderungen zunehmend an Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Studien zur Messung der Qualität von Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie der Corporate Governance liegen bereits vor. Insoweit werden diese nunmehr fester Bestandteil des Berufsexamens der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer und dürften auch für die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte von besonderer Bedeutung sein. Die Übernahme der Empfehlungen der VHB-AG durch WPK und IDW für das Prüfungsgebiet BWL/VWL im WP-Examen ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Kommunikation zwischen Theorie und Praxis zu weitgehend übereinstimmenden Ergebnissen führen kann. 

Es ist zu hoffen, dass sich auch Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte vermehrt mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen der BWL auseinandersetzen, um ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen zu können. Z. B. dürfte eine sinnvolle Überwachung des von den Vorständinnen und Vorständen eingerichteten Risikomanagementsystems nach § 91 Abs. 3 AktG (i. d. F. des FISG 2021) ohne Rückgriff auf die Erkenntnisse der BWL nur schwerlich möglich sein. Aufgrund ihrer Ausbildung können die Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer hier sinnvolle Unterstützungsleistungen anbieten.

Hans-Joachim Böcking, Goethe-Universität Frankfurt/M.

 

Verweise: 

i  Sprecher der VHB-Arbeitsgruppe (VHB-AG) „Angewandte BWL/VWL im WP-Examen“. Zusammensetzung der VHB-AG: Fred G. Becker, Universität Bielefeld; Michael Ebert, Universität Paderborn; Rolf Uwe Fülbier, Universität Bayreuth; Thomas Hartmann-Wendels, Universität zu Köln; Peter Kajüter, Westfälische Wilhelms-Universität Münster; Henning Tüffers, Leiter der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer Berlin; Barbara E. Weißenberger, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (abrufbar unter: https://vhbonline.org/ueber-uns/arbeitsgruppen/angewandte-bwl-/-vwl-im-wp-examen).

ii Gemeinsame Veröffentlichung von WPK und IDW vom 1. Juni 2021 (abrufbar unter: https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/wpk/2021/sv/wpk-und-idw-veroeffentlichen-neufassung-der-konkretisierung-der-pruefungsgebiete-im-wp-examen/).