Themenfeld 4: Autorenschaften
Stand 2014
Grundsätzlich dürften die VHB-Mitglieder ein Interesse daran haben (Ko-)Autoren möglichst vieler und qualitativ hochwertiger Publikationen zu sein. Wann aber handelt es sich um eine echte Koautorenschaft und wann nur um eine „Ehrenautorenschaft“? Ist es so, dass Betreuer von (auch: studentischen) Qualifikationsarbeiten, die keinen expliziten Beitrag (z.B. Schreiben einzelner Abschnitte) übernommen haben, damit auch keine Autorenrechte besitzen, auch wenn sie die Arbeiten sehr intensiv betreut haben und zum Beispiel an der Definition von Thema und Problemstellung einen wesentlichen Beitrag hatten? Wie könnte man die Beiträge der einzelnen Autor/innen kenntlich machen? Welche sinnvollen Praktiken hinsichtlich der Reihenfolge der Autor/innen und der Angabe der Bedeutung dieser Reihenfolge könnte es geben? Und dann nach Veröffentlichung: Welche Verantwortung ist mit einer Autorenschaft verbunden? Können zum Beispiel Fehler in der statistischen Auswertung dann auch nur einem Autor zugeordnet werden, wenn dieser dafür zuständig gewesen ist?
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