Am aktuellen Entwurf eines Hochschulstärkungsgesetzes begrüßen wir grundsätzlich die Zielsetzung, angemessene Voraussetzungen für gelingende Hochschulbildung zu schaffen. Wir sehen jedoch die Gefahr der Verschlechterung in der Betreuung und Begutachtung von Promotionen, dem Zugang zu Hochschulbildung und der Qualität der Lehre.
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