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Services

Ordentliches Mitglied

Sie können ordentliches Mitglied werden, wenn Sie

  • habilitiert sind oder eine Professur im Professur im Fach Betriebswirtschaftslehre inne haben;
  • im Fach Betriebswirtschaftslehre habilitieren, Postdoc auf einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle sind oder eine Juniorprofessur inne im Fach BWL inne haben;
  • promoviert und auf dem Gebiet der BWL wissenschaftlich tätig sind.

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Nachwuchsmitglied

Sie können Nachwuchsmitglied werden, wenn Sie die Promotion im Fach Betriebswirtschaftslehre an einer wissenschaftlichen Hochschule, die Promotionsrecht hat, nachweislich anstreben.

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